Alles rund um die Trauung

  

Gedanken zur Trauung

  
Liebe Paare, liebe Trauzeugen,
liebe Interessierte an der kirchlichen Trauung,
schön, dass Sie kirchlich heiraten wollen! Auch schön, wenn Sie eine Hochzeit für andere planen oder sich einfach nur interessieren!
Gleich im ersten Buch der Bibel heißt es: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Hilfe schaffen, die ihm entspricht!“ (Genesis 2,18). Die Bibel betont hier Gottes Freude, wenn zwei Menschen sich finden und zusammen durchs Leben gehen.
Auch wir als Kirche freuen uns sehr über jede Hochzeit. Im Traugottesdienst sprechen wir dem Brautpaar deshalb Gottes Liebe und seinen bedingungslosen Segen zu. Als Evangelische Kirche segnen wir dabei die im Standesamt (juristisch) geschlossene Ehe.
Fast so wichtig wie der Gottesdienst ist uns die gemeinsame Vorbereitung. Denn die Traugespräche und die Planung der kirchlichen Feier helfen den Brautleuten, ihre Zukunft vor Gott zu durchdenken.
Folgende Impulse erleichtern das Planen und Nachdenken.
  

Traugottesdienst / Trauspruch

Die Trauung findet in einem Gottesdienst in der Evangelischen Stadtkirche in Haslach, der Klosterkirche in Haslach oder einer anderen Kirche statt. Wir suchen mit Ihnen einen Termin aus. Im Gottesdienst können wir auch Kinder des Brautpaares taufen. Wir freuen uns, wenn Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde den Gottesdienst  mit gestalten und die Kirche schmücken (z.B. Musik, Lesungen, Gebete). 
 
Gerne suchen wir im Traugespräch einen Trauspruch aus. Sie können aber auch selbst einen Spruch suchen. Trauspruch kann jeder Bibelvers sein, der Gottes Liebe und Segen verspricht. Hier finden Sie Vorschläge:
  

Trautermine 2026

Hier mögliche Termine einfügen
 
  

Traugespräche

Sie möchten sich kirchlich trauen oder haben Fragen zur Trauung? Dann vereinbaren Sie doch ein Traugespräch mit uns. Wir treffen uns dann etwa eine Stunde bei Ihnen oder im Pfarramt. Im ersten Gespräch sprechen wir über die Trauung, den Gottesdienst und beantworten gerne Ihre Fragen. Im zweiten Gespräch wählen Sie Ihren Trauspruch aus und erzählen von sich. Aus diesem Gespräch entsteht die Traupredigt.
  

Brautpaar und Trauzeugen

Für eine Trauung in der Evangelischen Kirche muss mindestens ein Partner evangelisch sein. Die Katholische und die Evangelische Kirche bieten auch eine ökumenische Trauung an. Der Gottesdienst findet dann in der evangelischen oder der katholischen Kirche statt. In Absprache trauen dann einer oder beide Pfarrer das ökumenische Brautpaar.
Wir trauen darüber hinaus interreligiöse Paare. Auch wenn ein Partner keiner Kirche angehört oder geschieden ist, ist eine evangelische Trauung möglich. Beide Partner müssen aber mit der christlichen Ehe einverstanden sein.
 
Für Ihre Trauung dürfen Sie Trauzeugen bestimmen. Bei einer evangelischen Trauung haben diese keine besondere Funktion. Sie können aber den Gottesdienst mitgestalten. Bei einer ökumenischen Trauung sind Trauzeugen erforderlich und müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein. Gerne finden wir im Traugespräch eine Lösung für Ihre persönliche Situation.
 
  

Häufige Fragen zur Trauung

  

Die kirchliche Hochzeit ist ein Versprechen, das wir unserem Partner geben: Das Paar verspricht sich zu lieben, zu ehren und füreinander da zu sein – in guten wie in schlechten Zeiten. Damit einher geht die Entscheidung, den weiteren Lebensweg gemeinsam zu bestreiten, bis ans Ende ihrer Tage.
Die kirchliche Trauung ist aber auch ein Glaubensbekenntnis. Christinnen und Christen bekunden beim Trauversprechen ihr Vertrauen auf Gott, dass dieser sie bei ihrem Weg als Liebespaar begleitet. Während bei der standesamtlichen Hochzeit aus zwei Bürgern ein Ehepaar vor dem Staat, Gesetz und auch dem Finanzamt wird, ist die kirchliche Trauung das Versprechen ewiger Treue und Verbundenheit zweier Menschen vor Gott und der Kirchengemeinde.

Trauung?

  

Je nachdem, welcher evangelischen Landeskirche Sie angehören, kann es unterschiedliche Regelungen für die kirchliche Trauung geben. Eine wichtige Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit ist eine vorausgehende standesamtliche Trauung.
Für die kirchliche Trauung benötigen Sie Ihren Personalausweis, den Taufschein, die Konfirmationsurkunde sowie die Heiratsurkunde, die Sie bei der standesamtlichen Trauung erhalten. Für die kirchliche Hochzeit benötigen Sie diese Unterlagen beider Partner.
Wenn nur ein Ehepartner evangelisch ist und der andere katholisch, wenden Sie sich an die Pfarrperson Ihrer Kirchengemeinde. In einem gemeinsamen Gespräch erklärt diese*r Ihnen, ob Sie dennoch in der Gemeinde heiraten können und welche weiteren Unterlagen Sie hierfür vorlegen müssen.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, gibt es verschiedene Regelungen: Einige Landeskirchen bieten trotzdem eine evangelische Trauung an. Andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in der Gemeinde nach, wo Sie getraut werden wollen.
  

Soll die Trauung in einer anderen Gemeinde als der Wohnortgemeinde stattfinden, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung. Dieses Dimissoriale bekommen Sie von Ihrer Kirchengemeinde. Bitte nehmen Sie gleichzeitig Kontakt zu der Kirchengemeinde auf, in der Sie sich trauen lassen möchten.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt. In anderen Fällen können Sie die Termine frei abstimmen. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit der Pfarrperson und der Kirchengemeinde absprechen. In der Karwoche, an einigen Festtagen und an Sonntagen sind in der Regel keine Trauungen möglich.
  

Die kirchliche Hochzeit in der evangelischen Kirche folgt einem bestimmten Ablauf. Wenn Sie den Termin für die kirchliche Trauung in Ihrer Gemeinde vereinbaren, bespricht die Pfarrperson auch den Ablauf der Trauung mit Ihnen. Die Hochzeitszeremonie setzt sich aus drei Teilen zusammen, die den Ablauf der kirchlichen Trauung in der evangelischen Kirche bestimmen:
  • Die Eröffnung des Gottesdienstes: bestehend aus dem Empfang des Brautpaares, dem Einzug in die Kirche, der Begrüßung der Gemeinde, Gebeten und Musikstücken bzw. Kirchengesangsstücken.
  • Eigentliche Trauung, Bekenntnis und Segnung: bestehend aus einer Lesung aus der Bibel, Gesang/Musik, Predigt in Bezug auf den Trauspruch, dem Traubekenntnis, Ringwechsel und der Segnung des Brautpaares. Das Abendmahl im Anschluss ist optional.
  • Sendung: bestehend aus der Sendung der Wünsche für die Zukunft, Fürbitten, dem Vaterunser, Segen sowie dem anschließenden Auszug aus der Kirche.
Auch wenn der Ablauf einer kirchlichen Trauung der kirchlichen Liturgie folgt, können Sie viele Punkte und Teile der evangelischen Hochzeit individuell mitgestalten und persönliche Wünsche einfließen lassen. Den Ablauf sowie Ihre Wünsche können Sie im Gespräch mit Ihrer Pfarrperson besprechen.
 
Gleichgeschlechtliche Paare können sich fast überall kirchlich trauen lassen. In manchen Landeskirchen ist jedoch nur die Zusprechung eines Segens möglich. Sprechen Sie dazu bitte die Pfarrpersonen in Ihrer Gemeinde an.
 
Ökomänische Trauungen sind genau genommen nicht möglich. Aber wenn ein Partner oder eine Partnerin evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers beziehungsweise einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies oft „ökumenisch“ genannt.
  

Dies ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt. Fragen Sie bitte vor Ort genau nach: jede Gemeinde hat dazu eine feste Regelung.
 
Eventuell können bei einer Trauung in einer anderen Gemeinde Kosten für das Personal (Küsterei und Kirchenmusik) oder den Erhalt des Kirchengebäudes auf Sie zukommen.
 
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen oder vorgesehenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie jedoch selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren und wieder mitnehmen oder entsorgen.
 
In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie bitte konkret nach.
  

Kann man ein zweites mal Heiraten?
 
In der evangelischen Kirche ist es Kirchenmitgliedern nicht verwehrt, ein zweites Mal zu heiraten. Auch wenn Sie geschieden sind, können Sie in der evangelischen Kirche erneut heiraten und den Segen Gottes für Ihre neue Ehe erhalten. Da in der evangelischen Kirche nur die Taufe und das Abendmahl als Sakrament gelten, ist es kein Problem, evangelisch ein zweites Mal zu heiraten.
 
 
Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?
 
Ja – es gibt die Möglichkeit, in einem Gottesdienst diesen Anlass zu feiern und sich dafür einen Segen zusprechen zu lassen. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie Ihre Pfarrperson danach.